Beleidigungsfähig (§ 185 StGB)


Definiere den Begriff „beleidigungsfähig“ (§ 185 StGB):

Beleidigungsfähig ist jeder lebende Mensch, da ihm mindestens auf Grund seines allgemeinen Menschenwerts Ehre zukommt, also auch der Geisteskranke und das Kind.

Darüber hinaus sind auch Personengesamtheiten beleidigungsfähig, was sich aus § 194 Abs. 3, 4 StGB ergibt (sog. Kollektivbeleidigung)

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