+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der antike Syllogismus und die Rechtsanwendung haben Parallelen. Welche Aussagen treffen auf die Rechtsanwendung zu?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wie beim Syllogismus muss der Richter bei der Rechtsanwendung primär logische Schlussfolgerungen ziehen.
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Nein!
2. Die Hauptarbeit der Rechtsanwendung liegt darin, auf der Grundlage genereller, gesetzlich normierter Wertmaßstäbe einen konkreten Sachverhalt wertend zu beurteilen.
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Genau, so ist das!
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PSR
25.11.2020, 14:11:07
Meiner Ansicht wird hier ein falscher Gegensatz konstruiert. Ein Argument muss logisch gültig sein (dh Prämissen müssen richtig verknüpft werden) und plausible Prämissen haben. Hier wäre juristisch der Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Tatsachenstoffes sowie für Wertungen. Aristoteles hat seine philosophische Argumentation auch nicht auf rein formallogische Übungeb gestützt, sondern seine Prämissen begründet. Fazit: ein gutes Argument muss logisch gültig UND plausibel sein.

Lukas_Mengestu
15.12.2021, 10:26:19
Hallo PSR, vielen Dank für deine Anmerkung. Durch die Aufgabe sollte letztlich kein Gegensatz zwischen dem juristischen Syllogismus und der Rechtsanwendung konstruiert werden. Vielmehr soll lediglich verdeutlicht werden, dass die Rechtsanwendung letztlich komplexer ist, als die Aneinanderreihung von logischen Schlussfolgerungen. Denn bei der Subsumtion eines Sachverhaltes muss der Richter eine Beziehung zwischen dem abstrakten Rechtssatz und dem konkreten Sachverhalt herstellen, was insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen, Veränderungen der Faktenlage oder ungenauen/mehrdeutigen Tatbeständen eine Mehrleistung gegenüber dem reinen Syllogismus darstellt. Aus diesem Grund wird es mit dem "elektronischen Richter" wohl noch eine ganze Weile dauern. Beste Grüße Lukas - für das Jurafuchs-Team