Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)
Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):
Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):
Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
Geasoph
29.10.2021, 08:28:41
Ich finds toll, dass ihr die gleichen Bilder wie in den Fällen benutzt! :)
Lukas_Mengestu
31.10.2021, 09:37:49
Danke Geasoph, wir dachten uns, dass so die Definitionen vielleicht noch besser hängen bleiben :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team