Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)
Zusammenrottuung (§ 124 StGB)
Zusammenrottuung (§ 124 StGB)
Definiere den Begriff „Zusammenrottung“ (§ 124 StGB):
Eine Zusammenrottung lässt sich durch die räumliche Vereinigung und die feindselige Übereinstimmung des Willens zur friedensstörenden Aggression kennzeichnen. Sie kann sich auch aus einer zunächst friedlichen Versammlung entwickeln.