StrafrechtBT 8: AusssagedelikteÜble Nachrede, § 186 StGBBehaupten (§ 186 StGB)Behaupten (§ 186 StGB)16. September 20240 Kommentare ↓4,8 ★ (1.541 mal geöffnet in Jurafuchs)Definiere den Begriff „behaupten“ (§ 186 StGB):Behaupten ist das Hinstellen einer Tatsache als wahr.FundstellenRengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 29 RdNr. 8Eine Besprechung von:Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit über Zehntausend verkauften Abos und 40.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!Jurafuchs kostenlos testenJetzt anmeldenFragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community