Definiere den Begriff „Anscheinsgefahr“:

Eine Anscheinsgefahr ist eine Sachlage, bei der die handelnde Behörde zum Zeitpunkt ihres Handelns bei verständiger Würdigung des objektiven Sachverhalts vernünftigerweise eine Gefahrenlage annehmen durfte, obwohl in Wirklichkeit keine Gefahr vorlag, wie sich nachträglich herausstellte.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community