Gefahr, Putativ- (Scheingefahr)


Definiere den Begriff „Putativgefahr“ (Scheingefahr):

Eine Putativgefahr liegt vor, wenn die handelnde Behörde irrig und fehlerhaft eine Gefahr annimmt und die Fehleinschätzung auf einer unvertretbaren und damit pflichtwidrigen Einschätzung der Situation beruht.

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