Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr, Putativ- (Scheingefahr)
Gefahr, Putativ- (Scheingefahr)
Definiere den Begriff „Putativgefahr“ (Scheingefahr):
Eine Putativgefahr liegt vor, wenn die handelnde Behörde irrig und fehlerhaft eine Gefahr annimmt und die Fehleinschätzung auf einer unvertretbaren und damit pflichtwidrigen Einschätzung der Situation beruht.