Rechtlich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)
Definiere den Begriff „rechtlich vorteilhafte“ Willenserklärung (§ 107 BGB):
Eine Willenserklärung ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige nicht persönlich verpflichtet und kein Recht des Minderjährigen aufgehoben oder beschränkt wird.