Rechtlich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)


Definiere den Begriff „rechtlich vorteilhafte“ Willenserklärung (§ 107 BGB):

Eine Willenserklärung ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige nicht persönlich verpflichtet und kein Recht des Minderjährigen aufgehoben oder beschränkt wird.

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