Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)
Was versteht man unter „beschränkte Geschäftsfähigkeit“ (§ 106 BGB)?
Rechtlich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)
Definiere den Begriff „rechtlich vorteilhafte“ Willenserklärung (§ 107 BGB):
Geschäftsfähigkeit (§ 104 BGB)
Definiere den Begriff der „Geschäftsfähigkeit“ (§ 104 BGB):