Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Nichtleistungskondiktion
Allgemeine Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)
Allgemeine Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)
Wie prüfst Du die allgemeine Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)?
Etwas Erlangt
In sonstiger Weise, nicht durch Leistung
Auf Kosten des Bereicherungsgläubigers, durch Eingriff
Ohne Rechtsgrund
Rechtsfolge: Herausgabe des Erlangten