Eingriffskondiktion Grundfall
2. April 2025
15 Kommentare
4,8 ★ (52.654 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümerin einer frischen, goldbraunen Brezel, die sie sich gerade von der Bäckerei für €1 gekauft hat. Diese legt sie kurz neben sich, um ihr Portemonnaie einzupacken. In diesem unbeobachteten Moment kommt der gefräßige G und isst die neben E liegende Brezel auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eingriffskondiktion Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 11 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Voraussetzungen einer Eingriffskondiktion könnten erfüllt sein (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als „etwas erlangt“ kommen nur konkrete Vermögenswerte in Betracht (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. G hat die Brezel durch Leistung erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein!
4. G hat die Brezel „in sonstiger Weise“ erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Genau, so ist das!
5. Das Tatbestandsmerkmal „auf dessen Kosten“ ist erfüllt, wenn ein Eingriff in ein fremdes Recht vorliegt.
Ja, in der Tat!
6. Es liegt ein Eingriff in ein fremdes Recht vor.
Ja!
7. Die Voraussetzung „ohne Rechtsgrund“ entspricht der gleichnamigen Voraussetzung bei der Leistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Gs Bereicherung war ohne Rechtsgrund iSd Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
9. Die Rechtsfolge des Herausgabeanspruchs nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB richtet sich nach den §§ 249 ff. BGB.
Nein!
10. G hat die Brezel grundsätzlich in natura herauszugeben (§ 818 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
11. Weil G die Brezel schon aufgegessen hat, ist er entreichert und schuldet E bereicherungsrechtlich nichts (mehr).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Michmich
6.4.2022, 14:11:01
Beachte: "ohne Rechtsgrund"
Leistungskondiktion: Kausalverhältnis für
VermögensverschiebungEingriffskondiktion
: Grund zum Behaltendürfen
evanici
7.9.2023, 22:12:53
Daran anknüpfend: Ist auch das erlangte Etwas "weiter" und somit unterschiedlich zu verstehen ggü. der
Leistungskondiktion? Ich hatte für einen Moment überlegt, die "Ehrenerklärung" bei einem der Fälle der
Leistungskondiktionzumindest auf den ersten Blick unter "
Eingriffserfolg in ein fremdes Recht" zu subsumieren, was ja so bei der LK eher nicht ohne Weiteres geht...