Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)
Kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)
Definiere den Begriff „kaufmännische Einrichtung“ (§ 1 Abs. 2 HGB):
Kaufmännische Einrichtungen sind solche, die nötig sind, um ein kaufmännisches Unternehmen ordnungsgemäß zu führen. Maßgeblich ist das Gesamtbild des Betriebs. Liegt ein Gewerbe vor, wird dieses Erfordernis vermutet (§ 1 Abs. 2 HGB).