Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Der Kaufmannsbegriff

Kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)

Kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)


Definiere den Begriff „kaufmännische Einrichtung“ (§ 1 Abs. 2 HGB):

Kaufmännische Einrichtungen sind solche, die nötig sind, um ein kaufmännisches Unternehmen ordnungsgemäß zu führen. Maßgeblich ist das Gesamtbild des Betriebs. Liegt ein Gewerbe vor, wird dieses Erfordernis vermutet (§ 1 Abs. 2 HGB).

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