Wie prüfst Du die Beihilfe (§ 27 StGB)?

  1. Strafbarkeit des Haupttäters

  2. Strafbarkeit des Gehilfen

    1. Objektiver Tatbestand

      1. Vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat

      2. Beihilfehandlung: Hilfeleisten (§ 27 StGB)

    2. Subjektiver Tatbestand („doppelter Teilnehmervorsatz“)

      1. Vorsatz bezüglich der vors. rw. Haupttat

      2. Vorsatz bezüglich der Beihilfehandlung

    3. Ggf. Tatbestandsverschiebung nach § 28 Abs. 2 StGB

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

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