Zulässigkeit Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO)
Der Prüfungsaufbau für die Zulässigkeit der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) muss „sitzen“. Doch wie prüfst Du die Zulässigkeit (nach überwiegender Meinung)?
- Statthaftigkeit der Anfechtungsklage
- Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO)
- Erfolglose Durchführung des Widerspruchsverfahrens (§§ 68ff. VwGO)
- Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
- Klagefrist (§ 74 VwGO)
- Beteiligungs- und Prozessfähigkeit (§§ 61f. VwGO)
- Zuständiges Gericht (§§ 45, 52 VwGO)
- Richtiger Klagegegner (Beklagter) (§ 78 VwGO)
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- Klageform (§§ 81f. VwGO)