Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche Verdächtigung, § 164 StGB
Behauptung tatsächlicher Art (§ 164 StGB)
Behauptung tatsächlicher Art (§ 164 StGB)
Was versteht man unter einer Behauptung „tatsächlicher Art“ (§ 164 Abs. 2 StGB)?
Die Behauptung ist tatsächlicher Art, wenn der Täter eine Tatsache behauptet. Eine Tatsache ist etwas Geschehenes oder Bestehendes, das in die Wirklichkeit getreten und daher dem Beweis zugänglich ist