Wann ist ein Kraftfahrzeug „in Betrieb“ (§ 7 Abs. 1 StVG)?

Nach der heute herrschenden verkehrstechnischen Auffassung ist ein Kfz in Betrieb, solange es sich im öffentlichen Verkehrsbereich oder auf privatem Gelände bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht.

Nach der überholten „maschinentechnischen Auffassung“ war ein Fahrzeug nur dann in Betrieb, wenn sein Motor in Gang gesetzt ist und das Fahrzeug selbst oder eine seiner Betriebseinrichtungen sich bewegt. Eine Halterhaftung für ruhende Fahrzeuge war damit ausgeschlossen.

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024