In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)
Wann ist ein Kraftfahrzeug „in Betrieb“ (§ 7 Abs. 1 StVG)?
Nach der heute herrschenden verkehrstechnischen Auffassung ist ein Kfz in Betrieb, solange es sich im öffentlichen Verkehrsbereich oder auf privatem Gelände bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht.