Haftung nach StVG: 6 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Haftung nach StVG für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die neuesten Definitionen zum Thema Haftung nach StVG

Diese Definitionen zum Thema Haftung nach StVG wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.

Unabwendbares Ereignis (§ 17 Abs. 3 StVG)

Wann wurde der Unfall zweier Kraftfahrzeuge durch ein „unabwendbares Ereignis“ verursacht (§ 17 Abs. 3 StVG)?

Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)

Wer ist „Benutzer“ eines Kraftfahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)?

Höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG)

Wann scheidet die Halterhaftung aufgrund von „höherer Gewalt“ aus (§ 7 Abs. 2 StVG)?

Bei Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

Definiere, wann sich eine Rechtsgutsverletzung „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs ereignet (§ 7 Abs. 1 StVG):

In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

Wann ist ein Kraftfahrzeug „in Betrieb“ (§ 7 Abs. 1 StVG)?

Halter (§ 7 Abs. 1 StVG)

Wer ist der „Halter“ eines Kraftfahrzeuges (§ 7 Abs. 1 StVG)?