Die drei Gewalten solltest Du kennen. Was versteht man unter der Exekutive?

Unter der Exekutive versteht man alle Organe des Staates, die eine vollziehende oder vollstreckende Gewalt ausüben.

Die Exekutive als vollziehende Gewalt sorgt dafür, dass geltendes Recht ausgeführt wird. Zur Exekutive gehören die Regierungen des Bundes und der Länder (etwa der Bundeskanzler und seine Minister), sowie die öffentliche Verwaltung auf Bundes- und Länderebene (etwa die Polizei oder auch die Baubehörden).

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024