Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)
Wann enthält das behördliche Handeln eine <b>„Regelung“</b> (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Eine Regelung ist jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, eine verbindliche Rechtsfolge zu setzen, d.h. unmittelbar Rechte und Pflichten des Betroffenen zu begründen, zu ändern, aufzuheben, festzustellen oder zu verneinen.