Öffentliches Recht

Grundrechte

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)

Innere Seite der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)

Innere Seite der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)


Was umfasst das sog. forum internum, also die innere Seite der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG)?

Das forum internum aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfasst die Freiheit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu bilden oder sich diesen anzuschließen.

Wichtige Ausprägung des forum internum ist die Grundentscheidung, einen Glauben zu haben oder Mitglied in einer Glaubensgemeinschaft zu werden.

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