Öffentliches Recht

Grundrechte

Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)

Menschenwürde nach der Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG)

Menschenwürde nach der Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG)


Was versteht man unter „Menschenwürde” (Art. 1 Abs. 1 GG) nach der Objektformel des BVerfG? Nach der Objektformel...

...ist die Menschenwürde betroffen, wenn ein bestimmter Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mensch als vertretbare Größe in einer Abwägung oder als bloßes Mittel zum Zweck staatlichen Handelns eingestuft wird.

In der konkreten Anwendung haben sich dabei Fallgruppen - wie etwa die Folter, Erniedrigung oder Absprache des Lebensrechts - herausgebildet. Hierauf beschränkt sich der Schutz der Menschenwürde aber gerade nicht.

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