Öffentliches Recht
Grundrechte
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)
Menschenwürde nach der Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG)
Menschenwürde nach der Objektformel (Art. 1 Abs. 1 GG)
Was versteht man unter „Menschenwürde” (Art. 1 Abs. 1 GG) nach der Objektformel des BVerfG? Nach der Objektformel...
...ist die Menschenwürde betroffen, wenn ein bestimmter Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Mensch als vertretbare Größe in einer Abwägung oder als bloßes Mittel zum Zweck staatlichen Handelns eingestuft wird.