Share deal (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB)


Was versteht man unter „share deal“?

Beim share deal werden die Gesellschaftsanteile am Unternehmensträger verkauft (=Rechtskauf, §§ 433, 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB) und auf den Käufer übertragen (§§ 398, 413 BGB).

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