Unternehmensfortführung (§ 25 HGB)


Definiere den Begriff „Unternehmensfortführung“ (§ 25 HGB):

Unternehmensfortführung liegt vor, wenn zumindest der wesentliche Kern des Unternehmens beibehalten wird. Es muss sich für den Rechtsverkehr der Eindruck einer Kontinuität des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand ergeben.

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