Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungskompetenzen

Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)

Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)


Was versteht man unter „Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet“ (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)?

Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet erforderlich, wenn eine Gesetzesvielfalt auf Länderebene eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellt, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann.

Dies wendet sich nicht gegen die Vielfalt landesrechtlicher Regelungen an sich. Ziel dieser Regelung ist die Funktionsfähigkeit (nicht die Einheitlichkeit) der Rechtsordnung. Deine Korrektorin will hier das Schlagwort „Rechtszersplitterung“ lesen.

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