Warenverkehrsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 36 AEUV)


Die Rechtfertigung einer Beschränkung setzt mehr als nur einen Rechtfertigungsgrund voraus. Wie prüfst du eine Rechtfertigung durch die geschriebenen Gründe des Art. 36 AEUV?

  1. Maßnahme zum Schutz eines in Art. 36 S. 1 AEUV aufgeführten Rechtsgutes
  2. Keine willkürliche Diskriminierung oder verschleierte Beschränkung gemäß Art. 36 S. 2 AEUV

    Art. 36 S. 2 AEUV setzt voraus, dass differenzierte Maßnahmen getroffen werden, die sachlich mit dem Rechtfertigungsgrund zusammenhängen.

  3. Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
  4. Kein Verstoß gegen Unionsrecht

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