Warenverkehrsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 36 AEUV)
Die Rechtfertigung einer Beschränkung setzt mehr als nur einen Rechtfertigungsgrund voraus. Wie prüfst du eine Rechtfertigung durch die geschriebenen Gründe des Art. 36 AEUV?
- Maßnahme zum Schutz eines in Art. 36 S. 1 AEUV aufgeführten Rechtsgutes
- Keine willkürliche Diskriminierung oder verschleierte Beschränkung gemäß Art. 36 S. 2 AEUV
Art. 36 S. 2 AEUV setzt voraus, dass differenzierte Maßnahmen getroffen werden, die sachlich mit dem Rechtfertigungsgrund zusammenhängen.
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
- Kein Verstoß gegen Unionsrecht