Hoheitliche Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)
Was versteht man unter einer <b>„hoheitlichen Maßnahme“</b> (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/ Unterordnungs-Verhältnis.
Was versteht man unter einer <b>„hoheitlichen Maßnahme“</b> (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes einseitige öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/ Unterordnungs-Verhältnis.
Sarah
24.11.2023, 10:09:05
Leider kennzeichnet die KI das einseitig "diktierende" Handeln immer als falsch an und korrigiert es mit "öffentlich-rechtlichem Handeln". Jedoch wird in anderen Aufgaben auch das diktierende Handeln als korrekte Definition beschrieben. Vielleicht kann das noch geändert werden, danke 😊
Nora Mommsen
24.11.2023, 12:28:05
Hallo Sarah, danke für deine Rückmeldung! Tatsächlich ist es entscheidend, dass ein öffentlich-rechtliches Handeln vorliegt. Das einseitig diktierende Element ergibt sich aus dem Über-/Unterordnungsverhältnis. Dies ist sozusagen die "Standarddefinition", bei der Prüfer nur einen Haken dran machen und weiterlesen. Wir überprüfen nochmal die weiteren Aufgaben und gleichen die ab. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Busches Bester
8.1.2024, 15:50:48
Einseitig diktierendes, öffentlich-rechtliches Handeln wird als falsch gekennzeichnet und gesagt, öffentlich-rechtliches Handeln im Über-/Unterordnungsverhältnis sei korrekt. Irgendwas stimmt da nicht.
LR
16.1.2024, 23:16:23
Also bei mir wird gesagt, dass einseitig aufdiktiertes Handeln dem Merkmal der Über-Unterordnung entspricht und damit korrekt ist.