Erfolgsqualifzierter Versuch
Wie prüfst Du den „erfolgsqualifizierten Versuch“, also die Konstellation, dass das Grunddelikt (zB Raub) lediglich versucht wurde, aber die qualifizierende Folge (zB Tod des Opfers) eingetreten ist (zB §§ 251, 22, 23 Abs. 1 StGB)?