Öffentliches Recht

Verwaltungsprozess-Recht

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)

Einstweiliger Rechtsschutz (§ 123 Abs. 1 VwGO) – Begründetheit

Schema: Einstweiliger Rechtsschutz (§ 123 Abs. 1 VwGO) – Begründetheit

7. Februar 2026

5,0(140 mal geöffnet in Jurafuchs)


Wie kannst Du die Prüfung der Begründetheit eines Eilantrags nach § 123 Abs. 1 VwGO aufbauen?

  1. Anordnungsanspruch

    Der Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO ist begründet, wenn der Antragsteller (1) Anordnungsanspruch und (2) Anordnungsgrund (3) glaubhaft macht (§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. §§ 920 Abs. 2, 294 ZPO). Der Inhalt der einstweiligen Anordnung steht im Ermessen des Gerichts.In der Praxis nimmt das Gericht hier eine summarische Prüfung vor. In der Klausur musst Du hingegen die Begründetheit vollumfänglich prüfen.Der Anordnungsanspruch ist der materielle Anspruch, auf den der Antragsteller sein Begehren stützt. Dieser Prüfungspunkt ist der Schwerpunkt Deiner Klausur.

  2. Anordnungsgrund

    Der Anordnungsgrund ist im Falle besonderer Eilbedürftigkeit gegeben. Dem Antragsteller müssen bei einem Abwarten der Hauptsache schwere Nachteile drohen, wenn die gerichtliche Entscheidung zu spät käme. Hier kommt es auf eine Interessenabwägung an.

  3. Glaubhaftmachung

    Der Antragsteller muss das Vorliegen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen (§§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO). Glaubhaft machen meint ein reduziertes Beweismaß im Vergleich zur richterlichen Überzeugung (108 Abs. 1 S. 1 VwGO).

  4. Rechtsfolge: Ermessen des Gerichts

    Das Gericht muss nach h.M., anders als der Wortlaut suggeriert (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO: „kann“; § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO: „sind … zulässig“), eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn der Antrag zulässig und begründet ist. Lediglich der Inhalt der einstweiligen Anordnung steht im Ermessen des Gerichts. Zudem gilt das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache: Das Gericht darf dem Antragsteller nicht das zusprechen, was er in der Hauptsache beantragt hat. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn der effektive Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) gefährdet ist.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Verwaltungsprozess-Recht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen