Schema: Bestechung (§ 334 StGB)
Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Bestechung (§ 334 StGB)?
Tatbestandsmäßigkeit
Objektiver Tatbestand
Täter: Jedermann
Vorteilsnehmer: Amtsträger etc.
Die einschlägigen Legaldefinitionen für die tauglichen Vorteilsnehmer finden sich § 11 Abs. 1 Nr. 2 - 4 StGB
Tatobjekt: Vorteil für diesen oder einen Dritten
Tathandlung: Anbieten, Versprechen oder Gewähren
Pflichtwidrige Diensthandlung
Unrechtsvereinbarung
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Rechtswidrigkeit
Schuld
Strafzumessung
Besonders schwere Fälle ergeben sich aus § 335 StGB i.V.m. § 334 StGB
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