Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)

Minderung bei Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)

Schema: Minderung bei Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)


Wie prüfst Du, ob die Voraussetzungen für eine Minderung bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte vorliegen (§§ 327i Nr. 2 Alt. 2, 327n BGB)?

  1. Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB.

    1. Persönlicher Anwendungsbereich: Verbrauchervertrag (§ 310 BGB). Käufer ist Verbraucher (§ 13 BGB), Verkäufer ist Unternehmer (§ 14 BGB).

    2. Sachlicher Anwendungsbereich: Vorliegen eines digitalen Produkts i.S.d. § 327 Abs. 1 BGB, Zahlung eines Preises.

  2. Bereitstellung des digitalen Produkts, § 327b Abs. 3, 4 BGB.

  3. Vorliegen eines Mangels, § 327e BGB.

  4. Beendigungsgrund nach § 327m Abs. 1 Nr. 1 – 6 BGB

  5. Erklärung der Minderung, § 327n Abs. 1 S. 1 BGB.

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