Referendariat

Die öffentlich-rechtliche Klausur

Rubrum

Rubrum des verwaltungsgerichtlichen Urteils

Schema: Rubrum des verwaltungsgerichtlichen Urteils

22. November 2024

4,4(19.710 mal geöffnet in Jurafuchs)


In welcher Reihenfolge baust Du das Rubrum auf?

  1. Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen

    Ganz oben auf dem Rubrum stehen die Bezeichnung des Gerichts und das Aktenzeichen. Teilweise kommt das Gericht zuerst, teilweise das Aktenzeichen. Das Aktenzeichen steht zumeist oben links im Rubrum. Die Bezeichnung des Gerichts (z.B. Verwaltungsgericht Augsburg) zentriert. Achtung: Das Aktenzeichen entnimmst Du in der Klausur Deinem Aktenstück, teilweise musst Du es selbst aus den Dir vorgelegten Informationen zusammensetzen.

  2. Überschrift und Bezeichnung der Entscheidung

    Nach § 117 Abs. 1 S. 1 VwGO ergeht das verwaltungsgerichtliche Urteil "Im Namen des Volkes". Dies steht im Rubrum zentriert und über der Bezeichnung der Entscheidung als "Urteil". Achtung: Der Beschluss ergeht nicht "Im Namen des Volkes". Deshalb ist in der Beschlussklausur auf diese Überschrift zu verzichten. Es steht allein die Bezeichnung der Entscheidung (Beschluss) zentriert.

  3. Einleitungsformel "In der Verwaltungsstreitsache"

    Hiermit beginnt der eine Satz, der das ganze Rubrum ab diesem Punkt durchzieht. Achtung: Je nach Bundesland unterscheidet sich hier die Formulierung: In Berlin und Bayern ist "In der Verwaltungsstreitsache..." gebräuchlich, in Teilen Norddeutschlands "In der Verwaltungsrechtssache...", in Nordrhein-Westfalen "In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren...". Erkundige Dich bei Deinen Ausbildern nach der bei Dir gebräuchlichen Formulierung!

  4. Bezeichnung der Beteiligten

    Nach der Einleitungsformel "In der Verwaltungsstreitsache" folgt die namentliche Bezeichnung der Beteiligten mit gesetzlichem Vertreter (sofern vorhanden) und der Verfahrensbevollmächtigten (§ 117 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) sowie deren jeweilige Anschrift (diese entnimmst Du dem Aktenstück). Nach § 117 Abs. 2 Nr. 2 VwGO werden die Beteiligten nach ihrer Stellung im Verfahren angegeben. D.h. dass zunächst der Kläger, danach der Beklagte und schließlich - sofern vorhanden - Beigeladene aufgeführt werden. Beispiel: "... des Herrn Franz Schubert, Am Brunnen 1, 50667 Köln" und dann folgt rechts eingerückt die Bezeichnung "Klägers", dann "gegen Herrn Arno Schön, Im Dorf 3, 89073 Ulm" und dann rechts eingerückt die Bezeichnung "Beklagten".

  5. Kurzangabe des Streitgegenstands

    Die Kurzangabe des Streitgegenstands nach der Bezeichnung der Beteiligten ist fakultativ und wird von vielen Gerichten vorgenommen. Sie soll den Streitgegenstand skizzieren, sehr knapp gefasst sein und nicht etwa die erhobene Klageart benennen. Beispiele: "wegen Corona-Schutzverordnung" oder "wegen Abschleppkosten" oder "wegen Gewerbeuntersagung". Wenn Du zu Beginn des Tatbestands einen Einleitungssatz einfügst, kannst Du die Kurzangabe des Streitgegenstands auch weglassen.

  6. Bezeichnung des Spruchkörpers und der Richter

    Nach der Bezeichnung der Beteiligten und ggf. der Kurzangabe des Streitgegenstands geht der Satz weiter mit (Beispiel): "... hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.04.2021 durch die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Mai, den Richter am Verwaltungsgericht Sonne, die Richterin Fröhlich sowie die ehrenamtlichen Richter Stark und Prächtig für Recht erkannt:" Es folgt der Tenor.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

PETE

Peter

15.5.2024, 10:15:25

In Hessen schreibt man (wohl) grundsätzlich: "In dem Verwaltungsstreitverfahren"

Nocebo

Nocebo

16.5.2024, 11:37:43

In Köln schreibt man "in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren". Vielleicht könnte hier darauf hingewiesen werden, dass verschiedene Einleitungssätze üblich sind.

iulius

iulius

9.10.2024, 08:33:50

In Köln wird das Aktenzeichen im Gegensatz zu zivilrechtlichen Streitigkeiten erst nach der Überschrift genannt (Huschens Skript, S. 4).


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