Zivilrecht

Examensrelevante Rechtsprechung ZR

Entscheidungen von 2020

Schadenersatzanspruch wegen Verstoß einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht (§§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB)

Schema: Schadenersatzanspruch wegen Verstoß einer vorvertraglichen Aufklärungspflicht (§§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB)


Wie prüfst Du den Anspruch auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtsverletzung (§§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB)?

  1. Anwendbarkeit (Keine vorrangigen Regeln einschlägig)

    Insbesondere ist der Vorrang der kaufvertraglichen Mängelgewährleistungsrechte (§ 437 BGB) zu beachten - der Käufer hätte dann nur bei Arglist des Verkäufers (auch) einen Anspruch aus culpa in contrahendo (c.i.c.).

  2. Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

  3. Pflichtverletzung (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)

    Die einschlägige Anspruchsgrundlage richtet sich nach der Pflichtverletzung des vertragsverhandelnden Verkäufers, vorliegend die nichtleistungsbezogenen Pflichten zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Käufers.

    1. Bestehen einer vorvertraglichen Rücksichtnahme- oder Schutzpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB)

    2. Verstoß gegen diese Pflicht

  4. Vertretenmüssen des Schuldners (wird nach § 280 Abs. 1 BGB vermutet)

  5. (Falls Erhoben:) Keine Verjährung des Anspruchs

  6. Kausaler Schaden

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