Zivilrecht

Deliktsrecht

Haftung nach StVG

Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG)

Schema: Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG)

22. November 2024

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Wie prüfst Du die Voraussetzungen der Halterhaftung (§ 7 Abs. 1 StVG)?

  1. Rechtsgutsverletzung

  2. Betrieb eines Kfz

  3. Haltereigenschaft des Anspruchsgegners

  4. Kausalität zwischen Betrieb und Verletzung

  5. Kein Ausschluss der Ersatzpflicht (§§ 7 Abs. 2, Abs. 3, 8, 15, 17 Abs. 3 StVG)

  6. Rechtsfolge: Schadensersatz (§§ 249 ff; §§ 9-13 StVG)

    Beim Mitverschulden wendet man § 254 BGB nicht direkt an, sondern über den Verweis in § 9 StVG.

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