Schema: Versäumnisurteil gegen Beklagten (§ 331 ZPO)

1. Januar 2026

14 Kommentare

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Wie prüfst Du die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten (§ 331 ZPO)?

  1. Säumnis des Beklagten in der mündlichen Verhandlung

    Zum Begriff der Säumnis im Sinne des § 331 ZPO gehört, dass der Beklagte zum Verhandlungstermin nicht erscheint oder nicht verhandelt. Dabei fingiert § 333 ZPO bei Nichtverhandeln ein Nichterscheinen. Ein Nichtverhandeln liegt vor: 1) im Anwaltsprozess, wenn kein die Partei vertretender Rechtsanwalt anwesend ist; 2) wenn keine Anträge gestellt werden (arg.: § 137 ZPO).

  2. Antrag des Klägers

  3. Zulässigkeit der Klage

    Da es sich bei dem Versäumnisurteil um ein Sachurteil handelt, kann es ebenso wie ein Urteil nach streitiger Verhandlung nur bei Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen ergehen. Wäre die Klage unzulässig, erginge ein Prozessurteil (sog. unechtes Versäumnisurteil).

  4. Schlüssigkeit der Klage

    Das Klägervorbringen muss darauf geprüft werden, ob es den Klageantrag rechtfertigt (Schlüssigkeit). Bei fehlender Schlüssigkeit ist die Klage gemäß § 331 Abs. 2 ZPO durch Sachurteil abzuweisen.

  5. Nichtvorliegen der §§ 335, 337 ZPO

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

VNS

VNS

16.8.2022, 14:05:08

Reihenfolge des Schemas ist nicht zwingend

Nora Mommsen

Nora Mommsen

16.8.2022, 18:45:17

Hallo Valentin, willkommen im Jurafuchs-Forum! Wir arbeiten mit Hochdruck an neuen Formaten, unter anderem an flexiblen Schemata dort wo es sich anbietet. Bis dahin nutzen wir die gängisten Aufbauvarianten. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

EVA1

Eva1998

13.11.2024, 08:28:23

Naja der Hochdruck wirkt jetzt nicht so wahnsinnig plausibel, wenn man bedenkt, dass ihr schon seit zwei Jahren an einer Lösung arbeitet.

JURA

Jura_Hacks

11.6.2025, 13:51:15

@[Christian Leupold-Wendling](29773)

JURA

Jura_Hacks

14.6.2025, 14:00:45

@[Lukas_Mengestu](136780)

FUCH

Fuchsfrauchen

12.1.2024, 16:04:34

Hi, muss der Antrag des Klägers auf Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei einem Landgericht zwingend durch einen Anwalt erfolgen? Woraus ergibt sich die Antwort? Lieben Dank!

TI

Timurso

12.1.2024, 18:50:58

Ja. Das ergibt sich im Endeffekt aus § 78 ZPO. Der Antrag am Landgericht stellt eine Prozesshandlung dar, für die

Postulationsfähigkeit

vorliegen muss. Eine Ausnahme nach § 78 III ZPO ist nicht ersichtlich, da im § 331 ZPO nichts dazu steht.

FRA

Frajo

10.1.2025, 07:37:54

Hey:) Wie ausführlich prüft man hier die Schlüssigkeit der Klage? Erfolgt eine Indzidentprüfung wie es in etwa in der Schlüssigkeitsstation einer Relation gemacht wird? Oder handelt es sich um eine doppelrelevante Tatsache? Da die Darstellung der

Begründetheit

noch in den Entscheidungsgründen erfolgt und diese bei Erfolg ebenfalls die Schlüssigkeit der Klage quasi indiziert, sehe ich die Gefahr wiederholender Ausführungen. Danke schonmal :)

ahimes

ahimes

19.2.2025, 14:17:59

Hallo, was prüfe ich grundsätzlich unter dem Punkt "Schlüssigkeit" im Hinblick auf das 1.Examen? Also prüfe ich materiell rechtliche Ansprüche?

LO

Loreen

5.4.2025, 15:43:27

Hallo, Untechnisch gesagt wird in der Schlüssigkeit die „

Begründetheit

“ geprüft (bitte niemals so sagen/schreiben). Genauer gesagt wird geprüft ob dem Kläger/der Klägerin der begehrte Anspruch aufgrund des vorgetragenen Sachverhalts zusteht. Aufgrund der Säumnis auf der Beklagtenseite ist keine Beweiswürdigung vorzunehmen. Man nimmt also den vorgetragenen Sachverhalt aus der Klage als wie im 1. Examen feststehenden Sachverhalt und prüft ob aufgrund dieses Sachverhalts ein Anspruch besteht. Besteht dieser, ist die Klage schlüssig. Ich hoffe es ist so verständlich:)

Cosmonaut

Cosmonaut

17.2.2025, 10:30:00

Wo finde ich eine Übersicht / Schema hins. der allg. Zulässigkeitsvoraussetzungen im Zivilprozess? Ich werde leider in keinem der ZPO / Ref-Kurse fündig. Danke!

Dodo S.

Dodo S.

25.3.2025, 18:21:31

Hallo Cosmonaut, eine Aufgabe zu den Allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen findest Du hier: https://applink.jurafuchs.de/7hVlOWRU1Rb (im Kurs zur zivilrechtlichen

Urteilsklausur

). Ich hoffe, das hilft Dir weiter! Beste Grüße Dodo - für das Jurafuchs-Team

ALE

Aleton

12.11.2025, 16:53:29

Also dieses Schema und ggf. die inzidente Prüfung der Schlüssigkeit bzw. Zulässigkeit ist nur relevant um Herauszufinden ob der Einspruch statthaft ist, oder nicht? Denn nur wenn dieser Zulässig ist ergeht ein echtes VU wogegen man Einspruch einlegen kann oder? So ein Fall wo ich viel zu

Statthaftigkeit

schreiben musste ist mir noch nie untergekommen. D.h. nur die TB Schlüssigkeit und Zulässigkeit wären an sich relevant für die Abgrenzung. Fall die anderen Voraussetzungen nicht vorliegen, dann liegt schon gar keine

Statthaftigkeit

des Einspruchs vor oder? Oder gibt es andere Fallkonstellationen?

Foxxy

Foxxy

12.11.2025, 16:54:41

Kurz: Die

Statthaftigkeit

des Einspruchs hängt allein davon ab, ob ein echtes Versäumnisurteil ergangen ist (§

338 ZPO

). Das klärst du, indem du die Voraussetzungen des §331 ZPO prüfst: - Säumnis des Beklagten in der mündlichen Verhandlung (Nicht­erscheinen oder Nicht­verhandeln; §333) - Antrag des Klägers auf Erlass eines VU -

Zulässigkeit der Klage

- Schlüssigkeit der Klage (§331 Abs. 2) - Keine Hinderungsgründe nach §§335, 337 ZPO Konsequenzen: - Fehlen Zulässigkeit oder Schlüssigkeit, ergeht kein echtes VU (sog. unechtes VU = Endurteil); Einspruch ist nicht statthaft, stattdessen das reguläre Rechtsmittel (regelmäßig

Berufung

). - Fehlen andere Voraussetzungen (Säumnis, Antrag, §335/§337) liegt ebenfalls kein echtes VU vor; Einspruch nicht statthaft. - Sonderfälle: Gericht erlässt gleichwohl ein VU trotz Verstoß (z.B. §335). Dann ist Einspruch formell statthaft; im Einspruchsverfahren wird das VU aufgehoben/abgewiesen. Außerdem gibt es Teil-VU und VU gegen den Kläger (§330) bzw. bei

Streitgenossenschaft

(§332); auch dort ist Einspruch statthaft, jeweils nach spiegelbildlicher Prüfung.


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