ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Versäumnisurteil gegen Beklagten (§ 331 ZPO)
Schema: Versäumnisurteil gegen Beklagten (§ 331 ZPO)
20. Februar 2026
14 Kommentare
4,6 ★ (38.835 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wie prüfst Du die Voraussetzungen eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten (§ 331 ZPO)?
Säumnis des Beklagten in der mündlichen Verhandlung
Zum Begriff der Säumnis im Sinne des § 331 ZPO gehört, dass der Beklagte zum Verhandlungstermin nicht erscheint oder nicht verhandelt. Dabei fingiert § 333 ZPO bei Nichtverhandeln ein Nichterscheinen. Ein Nichtverhandeln liegt vor: 1) im Anwaltsprozess, wenn kein die Partei vertretender Rechtsanwalt anwesend ist; 2) wenn keine Anträge gestellt werden (arg.: § 137 ZPO).
Antrag des Klägers
Zulässigkeit der Klage
Da es sich bei dem Versäumnisurteil um ein Sachurteil handelt, kann es ebenso wie ein Urteil nach streitiger Verhandlung nur bei Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen ergehen. Wäre die Klage unzulässig, erginge ein Prozessurteil (sog. unechtes Versäumnisurteil).
Schlüssigkeit der Klage
Das Klägervorbringen muss darauf geprüft werden, ob es den Klageantrag rechtfertigt (Schlüssigkeit). Bei fehlender Schlüssigkeit ist die Klage gemäß § 331 Abs. 2 ZPO durch Sachurteil abzuweisen.
Nichtvorliegen der §§ 335, 337 ZPO
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
VNS
16.8.2022, 14:05:08
Reihenfolge des Schemas ist nicht zwingend
Nora Mommsen
16.8.2022, 18:45:17
Hallo Valentin, willkommen im Jurafuchs-Forum! Wir arbeiten mit Hochdruck an neuen Formaten, unter anderem an flexiblen Schemata dort wo es sich anbietet. Bis dahin nutzen wir die gängisten Aufbauvarianten. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Jura_Hacks
11.6.2025, 13:51:15
@[Christian Leupold-Wendling](29773)
Jura_Hacks
14.6.2025, 14:00:45
@[Lukas_Mengestu](136780)
Fuchsfrauchen
12.1.2024, 16:04:34
Hi, muss der Antrag des Klägers auf Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei einem Landgericht zwingend durch einen Anwalt erfolgen? Woraus ergibt sich die Antwort? Lieben Dank!
Timurso
12.1.2024, 18:50:58
. Das ergibt sich im Endeffekt aus § 78 ZPO. Der Antrag am Landgericht stellt eine Prozesshandlung dar, für die
Postulationsfähigkeitvorliegen muss. Eine Ausnahme nach § 78 III ZPO ist nicht ersichtlich, da im §
331 ZPOnichts dazu steht.
Frajo
10.1.2025, 07:37:54
Hey:) Wie ausführlich prüft man hier die Schlüssigkeit der Klage? Erfolgt eine Indzidentprüfung wie es in etwa in der Schlüssigkeitsstation einer Relation gemacht wird? Oder handelt es sich um eine doppelrelevante
Tatsache? Da die Darstellung der Begründetheit noch in den Entscheidungsgründen erfolgt und diese bei Erfolg ebenfalls die Schlüssigkeit der Klage quasi indiziert, sehe ich die Gefahr wiederholender Ausführungen. Danke schonmal :)
ahimes
19.2.2025, 14:17:59
Hallo, was prüfe ich grundsätzlich unter dem Punkt "Schlüssigkeit" im Hinblick auf das 1.Examen? Also prüfe ich materiell rechtliche Ansprüche?
Loreen
5.4.2025, 15:43:27
Hallo, Untechnisch gesagt wird in der Schlüssigkeit die „Begründetheit“ geprüft (bitte niemals so sagen/schreiben). Genauer gesagt wird geprüft ob dem Kläger/der Klägerin der begehrte
Anspruchaufgrund des vorgetragenen Sachverhalts zusteht. Aufgrund der Säumnis auf der Beklagtenseite ist keine Beweiswürdigung vorzunehmen. Man nimmt also den vorgetragenen Sachverhalt aus der Klage als wie im 1. Examen feststehenden Sachverhalt und prüft ob aufgrund dieses Sachverhalts ein
Anspruchbesteht. Besteht dieser, ist die Klage schlüssig. Ich hoffe es ist so verständlich:)
Cosmonaut
17.2.2025, 10:30:00
Wo finde ich eine Übersicht / Schema hins. der allg.
Zulässigkeitsvoraussetzungen im Zivilprozess? Ich werde leider in keinem der ZPO / Ref-Kurse fündig. Danke!
Dodo S.
25.3.2025, 18:21:31
Hallo Cosmonaut, eine Aufgabe zu den Allgemeinen
Zulässigkeitsvoraussetzungen findest Du hier: https://app
link.jurafuchs.de/7hVlOWRU1Rb (im Kurs zur
zivilrechtlichen Urteilsklausur). Ich hoffe, das hilft Dir weiter! Beste Grüße Dodo - für das Jurafuchs-Team
Aleton
12.11.2025, 16:53:29
Also dieses Schema und ggf. die inzidente Prüfung der Schlüssigkeit bzw.
Zulässigkeitist nur relevant um Herauszufinden ob der Einspruch statthaft ist, oder nicht? Denn nur wenn dieser Zulässig ist ergeht ein echtes VU wogegen man Einspruch einlegen kann oder? So ein Fall wo ich viel zu Statthaftigkeit schreiben musste ist mir noch nie untergekommen. D.h. nur die TB Schlüssigkeit und
Zulässigkeitwären an sich relevant für die Abgrenzung. Fall die anderen Voraussetzungen nicht vorliegen, dann liegt schon gar keine Statthaftigkeit des Einspruchs vor oder? Oder gibt es andere Fallkonstellationen?
Foxxy
12.11.2025, 16:54:41
Kurz: Die Statthaftigkeit des Einspruchs hängt allein davon ab, ob ein echtes Versäumnisurteil ergangen ist (§338 ZPO). Das klärst du, indem du die Voraussetzungen des §
331 ZPOprüfst: - Säumnis des Beklagten in der mündlichen Verhandlung (Nichterscheinen oder Nichtverhandeln; §333) - Antrag des Klägers auf Erlass eines VU -
Zulässigkeit der Klage- Schlüssigkeit der Klage (§331 Abs. 2) - Keine Hinderungsgründe nach §§335, 337 ZPO Konsequenzen: - Fehlen
Zulässigkeitoder Schlüssigkeit, ergeht kein echtes VU (sog. unechtes VU = Endurteil); Einspruch ist nicht statthaft, stattdessen das reguläre Rechtsmittel (regelmäßig Berufung). - Fehlen andere Voraussetzungen (Säumnis, Antrag, §335/§337) liegt ebenfalls kein echtes VU vor; Einspruch nicht statthaft. - Sonderfälle: Gericht erlässt gleichwohl ein VU trotz Verstoß (z.B. §335). Dann ist Einspruch formell statthaft; im Einspruchsverfahren wird das VU aufgehoben/abgewiesen. Außerdem gibt es Teil-VU und VU gegen den Kläger (§330) bzw. bei Streitgenossenschaft (§332); auch dort ist Einspruch statthaft, jeweils nach spiegelbildlicher Prüfung.
