Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)

Schema: Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)

22. November 2024

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Wie prüfst Du den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c Abs. 1 StGB?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Unglücksfall (oder gemeine Gefahr oder gemeine Not)

    2. Unterlassen einer Hilfeleistung, die

      1. erforderlich,

      2. dem Täter möglich und

      3. ihm zumutbar ist

  2. Subjektiver Tatbestand: Vorsatz

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

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