Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)
Schema: Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c Abs. 1 StGB)
Wie prüfst Du den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c Abs. 1 StGB?
Objektiver Tatbestand
Unglücksfall (oder gemeine Gefahr oder gemeine Not)
Unterlassen einer Hilfeleistung, die
erforderlich,
dem Täter möglich und
ihm zumutbar ist
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
Rechtswidrigkeit
Schuld
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