Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Gesetzgebungsverfahren (Art. 76-82 GG)
Schema: Gesetzgebungsverfahren (Art. 76-82 GG)
5. März 2026
9 Kommentare
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Wie prüfst Du das Gesetzgebungsverfahren?
Einleitungsverfahren (Art. 76 GG)
Gesetzesinitiative aus Bundesregierung, der Mitte des Bundestages und Bundesrat (Art. 76 Abs. 1 Var. 1-3 GG)
Ggf. Vorverfahren (Art. 76 Abs. 2-3 GG)
Hauptverfahren (Art. 77-78 GG)
Beschluss des Bundestages (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG)
Hier solltest Du immer (zumindest kurz) die Beschlussfähigkeit des Bundestages (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT) und die Beschlussmehrheit des Bundestages (Art. 42 Abs. 2 S. 1 GG) thematisieren. Die weiteren Verfahrensvoraussetzungen (Art. 38-42 GG, §§ 75-86 GO-BT) solltest Du nur ansprechen, wenn diese im konkreten Fall problematisch sind. Beteiligung des Bundesrates (Art. 77 Abs. 2-4 GG)
Hier musst Du Dich als Erstes entscheiden, ob ein Zustimmungsgesetz oder ein Einspruchsgesetz vorliegt. Anschließend prüfst Du, ob die erforderlichen Voraussetzungen für Zustimmungsgesetze oder Einspruchsgesetze (Art. 78 Var. 1-5 GG) erfüllt sind.
Abschlussverfahren (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG, Art. 58 S. 1 GG)
Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder den fachlich zuständigen Minister (Art. 58 S. 1 GG in Verbindung mit Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG)
Verkündung durch den Bundespräsidenten (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG)
Ausfertigung durch den Bundespräsidenten (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG)
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
28.7.2022, 00:13:57
Fehlt nicht noch die Verkündung im Bundesgesetzblatt?
Paul König
28.7.2022, 08:49:25
Hey @[Blotgrim](167544), die ist als "Verkündigung durch den Bundespräsidenten (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG)" bereits enthalten.
Danke für
das Hinterfragen! Btw, aktuell wird die Veröffentlichung im BGBl reformiert, schau mal hier: https://www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2022/0406_Modernisierung_des_Verkuendungs_und_Bekanntmachungswesens.html Beste Grüße - Paul (für
das Jurafuchs-Team) @[Lukas Mengestu](136780)
Pilea
30.10.2022, 10:07:08
Zur Reihenfolge von Gegenzeichnung durch Kanzler und Ausfertigung von BPräs: meinem sprachgefühl nach müsste es doch sein: BPräs unterschreibt, Kanzler zeichnet gegen, BPräs fertigt aus. Oder hab ich
dadie Gegenzeichnung nicht richtig verstanden?
Pilea
30.10.2022, 12:46:18
nke für deine Antwort!
Paul König
31.10.2022, 08:12:11
Blotgrim
1.11.2022, 21:01:53
s ist an sich auch so , in der Praxis hat es sich nur so entwickelt
dass die Bundesregierung bspw in Form des Kanzlers vorzeichnet und der Bundespräsident
dann seinen Teil erledigt.
Das ändert nichts
daran
dass
das unausgefertigte Gesetz unterzeichnet wird, es ändert sich nur ob der Bundeskanzler vorzeichnet und nicht gegen
Paul König
5.11.2022, 16:41:24
Ich weiß nicht mehr, in welcher geistigen Umnachtung ich den vorherigen Kommentar geschrieben habe, aber ich möchte klarstellen: Wir listen die Gegenzeichnung hier (
jetzterneut korrigiert!) als ersten Schritt des Abschlussverfahrens, weil Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG dies ausdrücklich anordnet ("nach Gegenzeichnung ausgefertigt") und weil es der Praxis entspricht, dem BP bereits gegengezeichnete Gesetze zur Ausfertigung vorzulegen (von Coelln, in: Gröpl/Windthorst/von Coelln, GG, 5.A 2022, Art. 58 RdNr. 4). Bitte ent
schuldigt die Verwirrung!
