Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Übereignung nach § 929 S. 2 BGB
Schema: Übereignung nach § 929 S. 2 BGB
8. Mai 2025
3 Kommentare
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

jhelmi
4.11.2024, 22:18:13
Es wäre eine super Sache, wenn Schemata auch per AI abgefragt werden könnten. Oftmals ist es so, dass man die zusammengesetzte Aufgabe lösen kann, aber das Schemata trotzdem noch nicht beherrscht.

Paulah
22.4.2025, 10:00:31
Ich fände es auch sinnvoll, wenn andere Zusammensetzungen im Schema berücksichtigt werden könnten. Es ist ja nicht immer so festgeschrieben, wie es hier im Jurafuchs ist.
okalinkk
21.2.2025, 14:30:33
Zitiert man dann für den Eigentumserwerb nur den 929 2 oder “929 1, 2”? schliesslich ist ja auch noch das Einigsein im Zeitpunkt des Übergabesurrogats nötig? oder ist die zusätzliche Zitation des 929 1 überflüssig weil ja 929 2 bereits eine Einigung verlangt?