Öffentliches Recht

Europarecht

Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV

Niederlassungsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 52 AEUV)

Schema: Niederlassungsfreiheit - geschriebene Rechtfertigungsgründe (Art. 52 AEUV)


Wie prüfst Du die geschriebenen Rechtfertigungsgründe des Art. 52 AEUV?

  1. Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes

    Der Mitgliedstaat bzw. Verpflichtete muss mit der Maßnahme ein von Art. 52 AEUV geschütztes Ziel verfolgen.

    1. Öffentliche Ordnung

      Die öffentliche Ordnung ist betroffen, wenn ein Bezugs zur zivilen bzw. politischen Struktur einer Gesellschaft besteht oder es um den Schutz vor Bedrohungen des geordneten menschlichen Zusammenlebens geht.

    2. Öffentliche Sicherheit

      Damit die öffentliche Sicherheit betroffen ist, bedarf es einer Gefährdung des Bestands des Staates nach innen oder außen.

    3. Öffentliche Gesundheit

      Im Rahmen der öffentlichen Gesundheit muss es um den Schutz des Gesundheitssystems oder um seuchenpolizeiliche Erwägungen gehen.

  2. Hinreichende Gefährdung eines Grundinteresses

    1. Betroffenheit eines Grundinteresses der Gesellschaft

      Einzellfallsituationen sind von den Rechtfertigungsgründen daher nicht erfasst.

    2. Qualifizierte Gefährdung

      Die Gefährdung muss tatsächlich, d. h. also zeitlich nah und intensiv sowie hinreichend schwer sein.

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