Zivilrechtliche Nebengebiete

Internationales Privatrecht

Einführung IPR

IPR Überblick - Ermittlung des anwendbaren Rechts

Schema: IPR Überblick - Ermittlung des anwendbaren Rechts


Wir haben nun unterschiedliche Grundbegriffe im IPR kennengelernt. Diese müssen nun zu einem Prüfungsschema zusammengeführt werden. Wie baut man die Prüfung der Ermittlung des anwendbaren Rechts am besten auf?

  1. Ermittlung des anwendbaren Rechts

    1. Qualifikation

      Hier wird der Sachverhalt unter ein Tatbestandsmerkmal (Anknüpfungsgegenstand) einer Kollisionsnorm subsumiert. Regelmäßig wird eine EU-VO einschlägig sein. Hier musst Du dann den Anwendungsbereich dieser VO zuallererst prüfen, bevor Du dann nach einer einschlägigen Kollisionsnorm im Regelungswerk suchst.

    2. Anknüpfung

      Der vorliegende Sachverhalt muss an die Elemente der Kollisionsnorm „anknüpfen“. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten: die Anknüpfung an eine subjektive Rechtswahl der Parteien oder eine objektive Anknüpfung unter eine allgemeine Kollisionsnorm (z.B. Art. 4 Rom I-VO). Die Kollisionsnorm ist anzuwenden.

    3. Art der Verweisung

      Ist ein anderes Recht anzuwenden, gibt es auch hier wiederum mehrere Möglichkeiten. Die Kollisionsnorm kann auf das materielle Recht des Staates (Sachnormverweisung) oder auf das gesamte Recht des Staates samt IPR (Gesamtverweisung) verweisen. Bei der Gesamtverweisung ist dann wiederum zuerst das IPR des Staates zu prüfen und zu ermitteln auf welches Recht dieses verweist.

  2. Anwendung des anwendbaren Rechts

  3. Ordre-public-Kontrolle

    Die Anwendung von ausländischem Recht kann natürlich zu anderen Ergebnissen führen, als die Anwendung deutschen Rechts ergeben hätte. Verstößt das andere Ergebnis aber erheblich gegen die Wertvorstellungen des angerufenen Gerichts, kann dies in Ausnahmefällen mit dem ordre public-Vorbehalt korrigiert werden. Dies gilt insbesondere bei erheblichen Widersprüchen mit den Wertungen unseres Grundgesetzes.

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