Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2021
Rückgewähranspruch bei Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB
Schema: Rückgewähranspruch bei Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB
Wie prüfst Du den Rückgewähranspruchs bei einem Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB?
Widerrufsrecht, § 312g Abs. 1 BGB
Anwendbarkeit, § 312 Abs. 1 BGB
Vorliegen eines Verbrauchervertrages, § 310 Abs. 3 BGB
Verpflichtung zur Zahlung eines Preises
Keine Bereichsausnahme, § 312 Abs. 2-7 BGB
Vertrag nach §§ 312b, 312c BGB
Keine Bereichsausnahme, § 312g Abs. 2, 3 BGB
Widerrufserklärung, § 355 Abs. 1 S. 2-4 BGB
Widerrufsfrist, §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2, 3 BGB
Grundsätzlich ist der Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu erklären (§ 355 Abs. 2 BGB). Fehlt es an der ordnungsgemäßen Belehrung, so kann der Widerruf spätestens 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen 14-Tage-Frist erklärt werden (§355 Abs. 2, 356 Abs. 3).
Form
Die Erklärung bedarf keiner besondere Form. Es besteht aber die Möglichkeit das Muster-Widerrufsformular zu nutzen (§356 Abs. 1 S. 1 BGB).
Rechtsfolge
Unwirksamkeit des Vertrages ex nunc, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB
Rückabwicklung, §§ 355 Abs. 3 S. 1, 357 Abs. 1 BGB
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