Schema: Beweiswürdigung in der StA-Klausur

30. Mai 2025

6 Kommentare

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In der Beweiswürdigung hat eine Auseinandersetzung mit den Beweismitteln zu erfolgen. In welcher Reihenfolge würdigst Du die Beweismittel?

  1. Einlassung der Beschuldigten

    Ausgangspunkt der Beweiswürdigung ist regelmäßig die Einlassung der Beschuldigten, die sowohl im Verfahren gegen sie selbst, als auch ggf. gegen Mitbeschuldigte relevant werden kann. Allerdings trifft die Beschuldigte keine Pflicht zur aktiven Mitwirkung im Strafverfahren (nemo tenetur Grundsatz). Ein Schweigen darf dabei nie belastend in die Beweiswürdigung einfließen.

  2. Zeugen

    Beruht der Beweis einer Tatsache auf der Wahrnehmung einer Person, so ist diese als Zeugin zu vernehmen. Um dem Unmittelbarkeitsgrundsatz des § 250 StPO und dem Vorrang des Personalbeweises vor dem Urkundenbeweis gerecht zu werden, ist folglich zunächst auf den Personalbeweis abzustellen.

  3. Sachverständige

    Zur Sachverständigentätigkeit gehört sowohl die Vermittlung von Rückschlüssen, die die Sachverständige zieht, als auch die Vermittlung von Befundtatsachen, die nur aufgrund der Sachkunde festgestellt werden konnten.

  4. Urkunden

  5. Augenschein

    Bei der Inaugenscheinnahme wird auf die sinnliche Wahrnehmung durch Sehen, Hören, Riechen, Schmecken oder Fühlen abgestellt.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

BBE

bibu knows best

11.6.2022, 09:36:36

Ist der Aufbau der letztgenannten Beweismittel wirklich zwingend ? (

Augenschein

, Sachverständiger, Urkunde )

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

15.6.2022, 20:19:38

Hallo bibu knows best, der Sachverständige ist als Personalbeweis vorrangig gegenüber

Augenschein

/Urkunde. Bei den beiden letztgenannten gibt es aber in der Tat kein Rangverhältnis, Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

flari0n

flari0n

14.2.2024, 15:50:25

Als Merksatz haben wir "erst die lebendigen Beweismittel, dann die toten“ bekommen (wonach der

Augenschein

wohl vor den Urkunden käme). Vielleicht hilft das ja jemandem als Eselsbrücke :)

Vincent

Vincent

23.1.2025, 15:22:47

Moin! Nur ne Anregung: Wäre hier vielleicht ein Vorgezogenes Modul zur Beweiswürdigung sinnvoll, in der die Grundsätze aus 250ff StPO abgefragt/vertieft/veranschaulicht würden, bevor man die beispielhaften Szenarien einführt? Mir kam der Gedanke, weil erst in der ausklappbaren Lösung auf Personalbeweis aus 250 von Zeugenaussagen verwiesen wird. Kann mir natürlich vorstellen, dass genau das im abstrakten StPO modul auftaucht… vllt lässt sich da was verknüpfen?

Christian Leupold-Wendling

Christian Leupold-Wendling

26.1.2025, 09:29:39

Hallo Vincent, vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team

vulpes iuris

vulpes iuris

11.2.2025, 01:38:17

Ein Zeuge sacht* ungern aus. *norddt.: sagt


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