Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Entscheidungen von 2019
Rücktritt des Alleintäters vom Versuch (§ 24 Abs. 1 StGB)
Schema: Rücktritt des Alleintäters vom Versuch (§ 24 Abs. 1 StGB)
Wie prüfst Du den Rücktritt des Alleintäters vom Versuch eines Delikts (§ 24 Abs. 1 StGB)?
Kein fehlgeschlagener Versuch
Bei Fehlschlag ist der Anwendungsbereich des § 24 StGB gar nicht eröffnet.
Unbeendeter / beendeter Versuch
Aufgeben der weiteren Ausführung (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB) / Verhindern der Vollendung (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB)
Freiwilligkeit
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