Schema: Diebstahl im besonders schweren Fall (§ 243 StGB)


Wie prüfst Du einen Diebstahl im besonders schweren Fall (§§ 242, 243 StGB)?

  1. Prüfung des § 242 StGB

  2. Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 243 StGB)

    1. Regelbeispiele § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-7 StGB

    2. Vorsatz bezüglich des Regelbeispiels (§§ 15, 16 Abs. 1 S. 1 StGB analog)

    3. Kein Ausschluss (§ 243 Abs. 2 StGB)

    4. Entfallen der Indizwirkung bei gegebenem Regelbeispiel

    5. Unbenannter besonders schwerer Fall (§ 243 Abs. 1 S. 1 StGB) bei nicht gegebenem Regelbeispiel und Vorsatz

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