Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Diebstahl im besonders schweren Fall (§ 243 StGB)
Schema: Diebstahl im besonders schweren Fall (§ 243 StGB)
Wie prüfst Du einen Diebstahl im besonders schweren Fall (§§ 242, 243 StGB)?
Prüfung des § 242 StGB
Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 243 StGB)
Regelbeispiele § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-7 StGB
Vorsatz bezüglich des Regelbeispiels (§§ 15, 16 Abs. 1 S. 1 StGB analog)
Kein Ausschluss (§ 243 Abs. 2 StGB)
Entfallen der Indizwirkung bei gegebenem Regelbeispiel
Unbenannter besonders schwerer Fall (§ 243 Abs. 1 S. 1 StGB) bei nicht gegebenem Regelbeispiel und Vorsatz
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