Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Kommanditgesellschaft
Kommanditistenhaftung vor Eintragung der KG (§ 176 Abs. 1 S. 1 HGB)
Schema: Kommanditistenhaftung vor Eintragung der KG (§ 176 Abs. 1 S. 1 HGB)
15. April 2025
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Vor Eintragung der Kommanditistenstellung im Handelsregister haftet der Kommanditist wie ein Komplementär, d.h. unbeschränkt (§ 176 HGB). Wie prüfst Du diese Haftung vor Eintragung einer neu gegründeten KG (§ 176 Abs. 1 S. 1 HGB)?
Voraussetzungen
Bestehen einer KG
Geschäftsbeginn vor Handelsregistereintragung der KG
Begründung der Verbindlichkeit der KG vor Eintragung
Kommanditistenstellung des Inanspruchgenommenen im Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeit
Zustimmung des Kommanditisten zum Geschäftsbeginn
Keine positive Kenntnis des Gläubigers von der Kommanditistenstellung
Kenntnis des Gläubigers von der Gesellschafterstellung des Inanspruchgenommenen nach h.M. keine Voraussetzung
Rechtsfolge: Kommanditist haftet wie ein Komplementär unbeschränkt.
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