Strafrecht

BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Strafvereitelung (§ 258 StGB)

Vollstreckungsvereitelung (§ 258 Abs. 2 StGB)

Schema: Vollstreckungsvereitelung (§ 258 Abs. 2 StGB)


Wie prüfst Du die Vollstreckungsvereitelung gem. § 258 Abs. 2 StGB?

  1. Objektiver Tatbestand

    1. Rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme

    2. Vereitelung der Vollstreckung

  2. Subjektiver Tatbestand

    1. Dolus eventualis bezüglich der verhängten Strafe

    2. Absicht oder Wissentlichkeit bezüglich der Vereitelung

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Schuld

  5. Persönliche Strafausschließungsgründe § 258 Abs. 5 und 6 StGB

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