Schema: Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV)
Wie prüfst Du die Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV)?
Zulässigkeit
Klageberechtigung: Mitgliedstaaten, Unionsorgane, natürliche und juristische Personen
Klagegegenstand: Rechtswidrige Untätigkeit bestimmter EU-Einrichtungen (Art. 265 Abs. 1 AEUV)
Rechtsschutzbedürfnis: Aufforderung zum Tätigwerden (Art. 265 Abs. 2 AEUV)
Klagefrist: Zwei Monate nach fruchtloser Aufforderung (Art. 265 Abs. 2 AEUV)
Begründetheit: Verletzung einer Handlungspflicht?
Rechtswirkung der Entscheidung: Feststellung der Rechtswidrigkeit, Handlungspflicht (Art. 266 AEUV)
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