Schema: Anwendbarkeit des § 35 BauGB

24. November 2024

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Für Dein Verständnis, wann ein Vorhaben sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) befindet, ist es hilfreich, diejenigen Konstellationen, in denen § 35 BauGB anwendbar ist, abzugrenzen von denjenigen Konstellationen, in denen § 35 BauGB nicht anwendbar ist. Ordne zu:

  1. Keine Anwendbarkeit des § 35 BauGB

    1. Qualifizierter Bebauungsplan

      Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 30 Abs. 1 BauGB.

    2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan

      Im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 2 BauGB).

    3. Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans und Bebauungszusammenhang

      Liegen sowohl ein einfacher Bebauungsplan als auch ein Bebauungszusammenhang vor, richtet sich die Prüfung nach den Festsetzungen des Bebauungsplans und nach § 34 BauGB (Innenbereich (§ 30 Abs. 3 BauGB).

    4. Bebauungszusammenhang und kein Bebauungsplan

      Innebereich und Außenbereich schließen sich gegenseitig aus. In diesem Fall ist nur § 34 BauGB anwendbar.

  2. Anwendbarkeit des § 35 BauGB

    1. Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans und kein Bebauungszusammenhang

      Liegt ein einfacher Bebauungsplan und kein Bebauungszusammenhang vor, richtet sich die Prüfung nach den Festsetzungen des Bebauungsplans und nach § 35 BauGB (§ 30 Abs. 3 BauGB).

    2. Kein Bebauungsplan und kein Bebauungszusammenhang

      In diesem Fall richtet sich Prüfung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeit ausschließlich nach § 35 BauGB.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

13.6.2024, 15:29:52

Nachdem ich gedanklich geprüft habe, dass § 35 BauGB nicht anwendbar ist, prüfe ich in II die Anwendbarkeit von § 35 BauGB?

TI

Timurso

13.6.2024, 15:57:44

Die Aufgabe soll glaube ich kein Schema sein, sondern eben nur eine gedankliche Prüfung/Übersicht, in welchen Fällen man im 35 ist und in welchen nicht. Trotzdem verwirrend, der Aufgabentyp, wo man die verschiedenen Fälle in 2 Kategorien einordnen muss, hätte hier wohl besser gepasst.

Wendelin Neubert

Wendelin Neubert

14.6.2024, 12:44:28

Danke für Eure Anmerkungen @[DeliktusMaximus](178154) und @[Timurso](197555). In der Tat ist die Aufgabenstellung verwirrend. Und genau: Es ist kein Aufbauschema! Wir haben jetzt erstmal die Aufgabenstellung umformuliert und werden die Aufgabe überführen in eine Aufgabe, in der man die verschiedenen Konstellationen in zwei Kategorien einordnen muss (guter Vorschlag @[Timurso](197555)). Hoffe das hilft! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team


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