Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 824 BGB

Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)

Schema: Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)

19. Juli 2025

5 Kommentare

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Wie prüfst Du einen quasinegatorischen Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)?

  1. Behaupten oder Verbreiten unwahrer Tatsachen

    Bei Erstbegehung: Unmittelbare Gefahr des Behauptens oder Verbreitens unwahrer Tatsachen

  2. Eignung zur Kreditgefährdung

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr

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