Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 824 BGB
Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)
Schema: Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)
7. Juli 2025
5 Kommentare
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Wie prüfst Du einen quasinegatorischen Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)?
Behaupten oder Verbreiten unwahrer Tatsachen
Bei Erstbegehung: Unmittelbare Gefahr des Behauptens oder Verbreitens unwahrer Tatsachen
Eignung zur Kreditgefährdung
Rechtswidrigkeit
Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr
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