Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 824 BGB
Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)
Schema: Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)
Wie prüfst Du einen quasinegatorischen Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)?
Behaupten oder Verbreiten unwahrer Tatsachen
Bei Erstbegehung: Unmittelbare Gefahr des Behaupten oder Verbreitens unwahrer Tatsachen
Eignung zur Kreditgefährdung
Rechtswidrigkeit
Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Milian
22.5.2021, 12:45:40
Sehr gute Idee mit den Schemata - gern mehr davon!!
Yoyo
3.6.2021, 21:44:38
Mega Idee!
ri
9.10.2021, 16:58:11
Negare = leugnen, verneinen (verneint werden sollen Rechte des Störers)
Negatorischer Anspruchist ein Abwehranspruch gegen (drohende) Störungen absoluter Rechte gerichtet auf Unterlassung.