Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 824 BGB

Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)

Schema: Quasinegatorischer Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)

24. November 2024

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Wie prüfst Du einen quasinegatorischen Unterlassungsanspruch wegen Kreditgefährdung (§ 824 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog)?

  1. Behaupten oder Verbreiten unwahrer Tatsachen

    Bei Erstbegehung: Unmittelbare Gefahr des Behaupten oder Verbreitens unwahrer Tatsachen

  2. Eignung zur Kreditgefährdung

  3. Rechtswidrigkeit

  4. Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Milian

Milian

22.5.2021, 12:45:40

Sehr gute Idee mit den Schemata - gern mehr davon!!

YO

Yoyo

3.6.2021, 21:44:38

Mega Idee!

ri

ri

9.10.2021, 16:58:11

Negare = leugnen, verneinen (verneint werden sollen Rechte des Störers)

Negatorischer Anspruch

ist ein Abwehranspruch gegen (drohende) Störungen absoluter Rechte gerichtet auf Unterlassung.


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