Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2020
Schadensersatz neben der Leistung aufgrund eines Sachmangels (§§ 437 Nr. 3, 434, 280 Abs. 1 BGB)
Schema: Schadensersatz neben der Leistung aufgrund eines Sachmangels (§§ 437 Nr. 3, 434, 280 Abs. 1 BGB)
Wie prüfst Du den Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung wegen Sachmangels (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB)?
Wirksamer Kaufvertrag
Es müsste ein Vertrag mit dem Inhalt des Kaufs einer Sache, eines Rechts oder ein Werklieferungsvertrag vorliegen und von den Vertragsparteien wirksam geschlossen worden sein. (§§ 433, 453, 650 BGB)
Sachmangel zur Zeit des Gefahrübergangs
Läge kein Sachmangel i.S.v. § 434 BGB vor, wäre § 437 BGB bereits dem Wortlaut nach nicht anwendbar. Grundsätzlich richtet sich die einschlägige Anspruchsgrundlage nach der Pflichtverletzung des Verkäufers, vorliegend nach der Nebenleistungspflicht sachmangelfrei zu leisten. (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB)
Zusätzliche Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 BGB
Je nach geltend gemachtem Anspruch sind zusätzlich die Voraussetzungen der §§ 280, 281, 283 oder 311a BGB zu prüfen.
Mangelhaftigkeit der Sache als Pflichtverletzung
Vertretenmüssen (wird nach § 280 Abs. 1 BGB vermutet)
Kein Gewährleistungsausschluss (§ 442 BGB, vertragliche Ausschlüsse)
Falls erhoben: keine Verjährung des Anspruchs (§ 438 BGB)
Rechtsfolge: Schadenersatz neben der Leistung
Da der Schaden auch bei hypothetischer Erfüllung im letztmöglichen Zeitpunkt nicht vermieden worden wäre, ist die Rechtsfolge Schadenersatz neben der Leistung.
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