Schema: Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70-74 GG)

24. November 2024

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In welcher Reihenfolge prüfst Du die Gesetzgebungskompetenzen (Art. 70-74 GG)?

  1. Grundsatz der Länderzuständigkeit (Art. 30, Art. 70 Abs. 1 Hs. 1 GG)

  2. Ausnahmsweise Zuständigkeit des Bundes (Art. 70 Abs. 1 Hs. 2 GG)

    1. Geschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

      1. Ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen (Art. 71 GG)

        Im Bereich der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz ist grundsätzlich nur der Bund gesetzgebungsbefugt (Art. 71 GG).

      2. Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (Art. 72 Abs. 1-4 GG)

        Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen abhängig davon, ob ein Sachbereich der Vorrangkompetenz (Art. 72 Abs. 1 GG), der Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 Abs. 2 GG) oder der Abweichungskompetenz (Art. 72 Abs. 3 GG) unterfällt.

    2. Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

      Anerkannte ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen sind die Annexkompetenz, die Kompetenz kraft Sachzusammenhang und die Kompetenz kraft Natur der Sache.< Sie müssen restriktiv gehandhabt werden und sind daher äußerst selten. Wenn Du unsicher bist, ob eine ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz des Bundes vorliegt, solltest Du die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Zweifel ablehnen und beim Grundsatz der Länderzuständigkeit bleiben.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

G0D0FM

G0d0fMischief

24.10.2024, 11:19:39

Das hier ist das Grundschema, nach welchem die Gesetzgebungskompetenzen zu prüfen sind oder? Die anderen Schema zu den Gesetzgebungskompetenzen werden in dieses hier bei Bedarf eingebaut oder? Bin mir grade etwas unsicher, weil die Schemata sich zum Teil sehr ähnlich sind. Aber das hier ist ja quasi das „Basis-Schema“

LELEE

Leo Lee

27.10.2024, 10:22:26

Hallo G0d0fMischief, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Du hast völlig Recht: Das ist eine Art "Grundschema", wovon ausgehend man nochmal innerhalb der einzelnen Prüfungspunkte "spezifizieren" kann. Z.B. kann man bei der konkurrierenden Gesetzgebung näher auf die einzelne Ziffer und Probleme eingehen und das Gleiche bei den anderen! Dieses Schema gibt im Grunde vor, welche Punkt man zuerst abfrühstücken sollte, ehe man auf den nächsten Punkt springt (häufiger Fehler in Klausuren; die Einhaltung der Reihenfolge ist bereits eine halbe Meisterleistung, die auch entsprechend vom Korrektor belohnt wird) :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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